Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl

Die allgemeinen Kommunalwahlen fanden in Bayern von 1948 bis 1960 alle vier Jahre, ab 1960 alle sechs Jahre statt; so wird bereits seit 1952 die Wahl der Landräte und die der berufsmäßigen ersten Bürgermeister im sechsjährigen Turnus durchgeführt.

Bei den allgemeinen Kommunalwahlen werden die Gemeinde- bzw. Stadträte, die Kreistage und die ehrenamtlichen ersten Bürgermeister gewählt. Die berufsmäßigen ersten Bürgermeister sowie die Landräte werden stets auf volle sechs Jahre gewählt, auch wenn der Vorgänger vorzeitig ausgeschieden ist; der Beginn der Amtszeit dieses Personenkreises stimmt daher nicht unbedingt mit dem Termin für die allgemeinen Kommunalwahlen überein. Ein im Verlauf einer Wahlperiode ausscheidender ehrenamtlicher erster Bürgermeister wird durch Neuwahl nur für den Rest dieser Wahlzeit ersetzt.

 

Die gewählten Personen bestimmen in den nächsten sechs Jahren über die Angelegenheiten ihrer Gemeinde, ihres Marktes, ihrer Stadt und ihres Landkreises.

 

Die bei der Kommunalwahl gewählten Frauen und Männer entscheiden, wie in den Gemeinden, Märkten, Städten und Landkreisen die Steuergelder verwendet werden. Sie entscheiden z.B. über die Bauleitplanung und damit über die Entwicklung und die Gestaltung des Gemeindegebiets, über die Erschließung der Gemeinde mit Straßen und Wegen, über den Bau von Wasserversorgungsanlagen und Einrichtungen der Abwasserbeseitigung, über örtliche Einrichtungen für Kultur, Jugenderziehung und Breitensport, wie Schulen, Kindergärten und Spielplätze, über ortsgebundene Aufgaben der sozialen Hilfe, über den Feuerschutz, den Umweltschutz und vieles andere mehr. Auf der Ebene der Landkreise entscheiden sie unter anderem über weiterführende Schulen, Krankenhäuser und die Abfallbeseitigung.