Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördllichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient.

Antragstellung

Sie können den Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei der zuständigen Gemeinde - wenn Sie im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten wohnen ist die Verwaltungsgemeinschaft zuständig - beantragen.

Der Antrag muß grundsätzlich persönlich unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses gestellt werden.

Antragstellung online

Zudem gibt es die Möglichkeit beim Bundesamt für Justiz die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online zu beantragen.


Folgende Anträge können online gestellt werden:

  • Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde

Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein:

  • Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein. 
  • Erforderlich ist ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine AusweisApp ab der Version 1.13, die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann. 
  • Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/GZR/GZR_node.html

Der Online-Antrag kann unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer des Bundesamtes für Justiz beträgt ca. 2 bis 3 Wochen.

Gebühren

Für den Auszug aus dem Gewerbezentralregister fallen Gebühren in Höhe von 13,00 € an.