Beglaubigung von Dokumenten

Sie können nur Dokumente amtlich beglaubigen lassen, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder die zur Vorlage bei einer anderen deutschen Behörde benötigt werden. Der Beglaubigungsvermerk wird auf der Kopie angebracht.

Ausnahmen

Dabei können jedoch nicht alle Dokumente beglaubigt werden. Die folgenden Schriftstücke sind von einer Beglaubigung ausgeschlossen:

  • Dokumente in fremder Sprache ohne deutsche Übersetzung. Für eine deutsche Übersetzung von Dokumenten müssen Sie sich an einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer wenden.
  • Geburts-, Heirats- und Sterbekunden
  • Fahrzeug- und Führerschein (zuständig ist die Kfz-Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde)
  • Führungszeugnis (zuständig ist das Bundeszentralregister)
  • Verträge (zuständig sind die Notare)
  • Handels- oder Vereinsregisterauszug (zuständig ist das Amtsgericht)
  • Apostille / Überbeglaubigung (zuständig ist das Landratsamt Ostallgäu)
  • Abschriften von Katasterbücher und von Auszügen aus einem Katasterkartenwerk. Die Beglaubigung erfolgt durch das Vermessungs- und Katasteramt.
  • Waffenscheine, Jagdscheine und Fischereischeine (zuständig ist die Waffenbehörde)

Gebühren

Für die Beglaubigung eines Dokuments wird eine Gebühr in Höhe von 0,75 € je angefangene Seite, mindestens jedoch 5,00 € erhoben.

 

Beglaubigung von Unterschriften

Die zu beglaubigende Unterschrift muß in jedem Fall vor dem zuständigen Bediensteten vollzogen werden. Zudem bitten wir um Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses.

Ausnahmen

Auch hier können nicht alle Unterschriften beglaubigt werden:

  • Unterschriften auf Verträgen und Erklärungen. Solche Beglaubigungen sind von einem Notariat vorzunehmen.
  • Schriftstücke, die in einer fremden Sprache verfasst worden sind, es sei denn, sie wurden von einem gerichtlich vereidigten Dolmetscher in deutscher Sprache übersetzt
  • Blankounterschriften
  • Unterschriften zur Vorlage bei einer ausländischen Behörde
  • Unterschriften für eine eidesstattliche Versicherung

Gebühren

Für die Beglaubigung einer Unterschrift wird eine Gebühr in Höhe von 8,00 € erhoben.