Bundestagswahl am 26. September 2021

Informationen zur Bundestagswahl finden Sie im Internetangebot des Bundeswahlleiters und auf den Seiten des Bayer. Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung.

Alle Kinder, die sich für den Deutschen Bundestag und die anstehende Wahl dazu interessieren, finden hier ausführliche Erklärungen.

 

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten, die nach Artikel 38 Grundgesetz in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden. Die letzte Bundestagswahl fand am 24. September 2017 statt.

Die Gesamtzahl der Abgeordneten beträgt grundsätzlich 598, vorbehaltlich sich möglicherweise ergebender Überhangmandate. Da die Hälfte der Abgeordneten in Wahlkreisen gewählt wird, ist die Zahl der Wahlkreise deshalb mit 299 festgelegt. Die übrigen Sitze werden aus den Landeslisten vergeben. Dem 19. Bundestag gehören insgesamt 709 Abgeordnete an.

Der Landkreis Ostallgäu ist Teil des Wahlkreises 257, zu dem außerdem noch ein Teil des Landkreises Unterallgäu sowie die Städte Kaufbeuren und Memmingen gehören. Informationen des Kreiswahlleiters zur Bundestagswahl finden Sie im Internetangebot des Landratsamtes Ostallgäu.

Für die Wahl zum Deutschen Bundestag sind insbesondere das Bundeswahlgesetz (BWG), die Bundeswahlordnung (BWO), das Wahlstatistikgesetz (WStatG) maßgebend. Darin sind u.a. das Wahlsystem, die Wahlorgane, das Wahlrecht und die Wählbarkeit, die Vorbereitung der Wahl, die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses geregelt.

Das aktive Wahlrecht, d.h. das Recht bei der Wahl seine Stimme abgeben zu können, besitzt jeder Deutsche, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, der seit mindestens drei Monaten im Bundesgebiet seine Wohnung oder seinen sonstigen gewöhnlichen Aufenthaltssitz inne hat und der nicht auf Grund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Jeder Wähler besitzt zwei Stimmen: die Erststimme und die Zweitstimme. Mit der Erststimme wird in jedem Wahlkreis ein Abgeordneter direkt in den Bundestag gewählt (Direktkandidat). Gewählt ist im Wahlkreis der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Mit der Zweitstimme vergibt der Wähler seine Stimme an eine Landesliste.

Wählbar in den Deutschen Bundestag ist jeder Deutsche, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und der nicht auf Grund gesetzlicher Regelungen die Wählbarkeit verloren hat.