Doppelnamen

Der Ehegatte, dessen Geburtsname oder bisheriger Familienname nicht Ehename wurde, kann dem Ehenamen den bisher geführten Namen oder seinen Geburtsnamen hinzufügen, d. h. voranstellen oder anfügen, wenn der Ehename eingliedrig ist. Besteht der Name, der hinzugefügt werden soll, aus mehreren Teilen, kann nur ein Teil vorangestellt oder angefügt werden.

Die Erklärung über die Annahme eines Doppelnamens kann auch nach der Eheschließung erfolgen.

Ein späterer Widerruf auf den Ehenamen ist einmal möglich, allerdings kann dann keine erneute Hinzufügung erklärt werden.

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • einen aktuellen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister oder eine aktuelle Eheurkunde.

Wirksamkeit der Erklärung

Die Namenserklärung wird erst wirksam, wenn sie dem Standesamt zugeht, welches das Eheregister führt, in dem die Eheschließung beurkundet ist.

Gebühren

Für die Namenserklärung wird eine Gebühr von 30,00 € erhoben.