Eheschließung

Wenn Sie beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie nachstend sehen, welche Unterlagen in der Regel zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind.

Für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung ist grundsätzlich ein ausführliches Beratungsgespräch erforderlich.

Wenden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch an uns, wenn die unten folgenden Voraussetzungen nicht auf Sie zutreffen oder noch Fragen offen bleiben.

Vorgehensweise und Unterlagen

Neben einem gültigen Personalausweis oder einem gültigen Reisepass benötigen Sie die folgenden Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung:

Verlobte mit deutscher Staatsangehörigkeit

wenn Sie noch nie verheiratet waren, noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben (ledig):
  • einen neu ausgestellten beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtsregister vom Standesamt des Geburtsortes
    (Wenn Sie nicht in Deutschland geboren sind, benötigen wir Ihre Original-Geburtsurkunde mit Angabe Ihrer Eltern, ggf. mit deutscher Übersetzung eines in Deutschland beeidigten Übersetzers)
  • Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes
wenn Sie bereits verheiratet waren:
  • einen neu ausgestellten beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtsregister vom Standesamt des Geburtsortes
    (Wenn Sie nicht in Deutschland geboren sind, benötigen wir Ihre Original-Geburtsurkunde mit Angabe Ihrer Eltern, ggf. mit deutscher Übersetzung eines in Deutschland beeidigten Übersetzers)
  • eine Eheurkunde der Vorehe mit Auflösungsvermerk
    oder
    das Original der Eheurkunde und das Original des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk bzw. das Original der Sterbeurkunde des Ehegatten
    (Bei Scheidungen im Ausland empfehlen wir Ihnen eine persönliche Nachfrage, da hier häufig ein förmliches Anerkennungsverfahren durchzuführen ist)
  • Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes
  • Neben den Nachweisen zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Es ist daher empfehlenswert, wenn Sie vorhandene Dokumente mitbringen, aus denen sich die Daten sicher entnehmen lassen (z.B. Familienstammbücher, Eheurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile).
wenn Sie gemeinsame Kinder haben, die in Deutschland geboren wurden:
  • eine Geburtsurkunde Ihres Kindes

Verlobte mit ausländischer Staatsangehörigkeit

Wenn mindestens ein Verlobter nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns, damit wir in einem persönlichen Gespräch klären können, welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung notwendig sind, da die Erfordernisse für die verschiedenen Länder zu unterschiedlich sind.

Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung (früher die sog. Aufgebotsbestellung) erfolgt beim Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes.

Falls Sie an einem Ort innerhalb Deutschlands heiraten möchten, an dem keiner von Ihnen seinen Wohnsitz hat, müssen Sie Ihre Eheschließung an einem Ihrer Wohnsitze anmelden und angeben, bei welchem deutschen Standesamt Sie heiraten möchten. Dieses Standesamt erhält vom zuständigen Wohnsitz-Standesamt die auf Ehehindernisse geprüften Unterlagen zugesandt. Sie können nach erfolgter Anmeldung mit dem Eheschließungsstandesbeamten Ihren Heiratstermin vereinbaren. Bedenken Sie bitte, dass in diesem Falle neben den Anmeldegebühren weitere Gebühren anfallen.

Persönliches Erscheinen zur Anmeldung der Eheschließung

Kann ein Verlobter aus wichtigem Grund nicht persönlich zur Anmeldung der Eheschließung vorsprechen, ist von dem anderen Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung neben den erforderlichen Urkunden zusätzlich eine vollständig ausgefüllte und persönlich unterschriebene Vollmacht vorgelegt werden.

Spätestens am Tag der Eheschließung muss der vollmachtgebende Verlobte die Anmeldung zur Eheschließung persönlich unterschreiben und der Standesbeamte die Geschäftsfähigkeit prüfen.

Zu beachtende Fristen

Die Anmeldung zur Eheschließung ist sechs Monate gültig und muß daher bei der Planung Ihres Eheschließungstermins abgestimmt sein. Bedenken Sie bitte, dass insbesondere bei kurzfristiger Eheanmeldung nicht immer der gewünschte Termin garantiert werden kann.

Namensführung in der Ehe

Die Verlobten können sich bei der Eheschließung oder erst später auf einen gemeinsamen Ehenamen festlegen.

Soweit Sie sich auf keinen gemeinsamen Namen einigen, behält jeder seinen bisher geführten Namen.
Bei getrennter Namensführung in der Ehe muss bei der Geburt eines Kindes dessen Name von den Eltern festgelegt werden; er gilt dann auch verbindlich für weitere Kinder.

Wird der Geburtsname oder der bisherige Familienname des Mannes oder der Frau zum Ehenamen bestimmt, kann der andere Ehepartner, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Es entsteht damit ein Doppelname (verbunden mit einem Bindestrich), der jedoch an Kinder nicht weitergegeben werden kann. Die Bildung des Doppelnamens kann jederzeit widerrufen werden.

Im übrigen verweisen wir auf die Informationen zur nachträglichen Namensbestimmung.

Eheschließung im Ausland

Wollen Sie im Ausland heiraten, empfehlen wir Ihnen, sich vor der Eheschließung beim zuständigen Konsulat oder Standesamt des betreffenden Landes zu erkundigen, welche Unterlagen beim ausländischen Standesamt vorzulegen sind. Fragen Sie dabei bitte nach, ob Urkunden einer Legalisation oder einer Apostille bedürfen.
Wir können Ihnen lediglich sagen, welche Unterlagen für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich sind.

Lassen Sie Ihre ausländische Eheurkunde möglichst direkt durch die zuständige ausländische Behörde beglaubigen und durch die deutsche Botschaft legalisieren, zum Beweis, dass die Urkunde echt ist. In vielen Fälle reicht eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Standesamt.

Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, gehen Sie nach Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Eheurkunde ins Standesamt und geben eine gemeinsame Namenserklärung ab oder beantragen die Beurkundung der Eheschließung im Eheregister in der Regel bei Ihrem Wohnsitzstandesamt.