Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist ein Auszug in dem insbesondere strafrechtliche Verurteilungen ersichtlich sind.

Antragstellung

Sie können das Führungszeugnis bei der zuständigen Gemeinde - wenn Sie im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten wohnen ist die Verwaltungsgemeinschaft zuständig - ab dem vollendeten 14. Lebensjahr beantragen.
 

Soweit das Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde dient, wird es unmittelbar an diese übersandt. Ihnen kann jedoch auf Verlangen als Antragssteller Einsicht in das Führungszeugnis gewährt werden.

Im Übrigen wird das Führungszeugnis direkt an Ihre Hauptwohnung geschickt.
 

Der Antrag muß grundsätzlich persönlich unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses gestellt werden.

Antragstellung online

Zudem gibt es die Möglichkeit beim Bundesamt für Justiz Führungszeugnisse online zu beantragen.


Folgende Anträge können online gestellt werden:

  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
  • Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses

Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein:

  • Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein. 
  • Erforderlich ist ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine AusweisApp ab der Version 1.13, die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann. 
  • Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html.

Der Online-Antrag kann unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer des Bundesamtes für Justiz beträgt ca. 2 bis 3 Wochen.

Gebühren

Für das Führungszeugnis fallen Gebühren in Höhe von 13,00 € an.