Kinderreisepass
Bis zum 12. Lebensjahr kann für Kinder ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Der Kinderreisepass hat eine Gültigkeit von 1 Jahr und kann immer wieder um ein Jahr verlängert werden, maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Falls die Gültigkeit bereits abgelaufen ist, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. In diesem Falle muss wieder ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Ein Kinderreisepass kann kurzfristig ausgestellt werden.
Notwendige Unterlagen
Zur Ausstellung eines Kinderreisepasses benötigen wir von Ihnen
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (auch bei Kleinkindern),
- die Unterschriften der Erziehungsberechtigten,
- der Nachweis des Sorgerechts, soweit Ihnen dieses alleine zusteht (z.B. Scheidungsurteil, Sorgerechtsbeschluß),
- eine Personenstandsurkunde, soweit uns diese noch nicht vorliegt.
Gebühren
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses kostet 13,00 €.
Für die Änderung oder Verlängerung des Kinderreisepasses fallen Gebühren in Höhe von 6,00 € an.
Die Änderung des früheren Kinderausweises (Wohnort) erfolgt gebührenfrei.