Meldeauskunft

Zu den gesetzlich geregelten Aufgaben der Meldebehörden gehört es, einfache Melderegisterauskünfte (Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner) zu erteilen.

Die Erteilung einer Auskunft ist nur zulässig, wenn eine Erklärung abgegeben wird, daß die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden.

 

Für die Erteilung einer Melderegisterauskunft wurde von der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) in Zusammenarbeit mit der Bayer. Staatskanzlei eine Bürgerauskunft für diese "einfache Melderegisterauskunft" für Bayern eingerichtet. Sie finden diesen Service auch auf dem Internetportal der Bayer. Staatsregierung www.verwaltung.bayern.de (Bereich Services/Meldeauskunft).
 

>>> zur Bürgerauskunft der AKDB <<<

 

Kostenpflichtige Dienstleistung

Die Kosten für eine einfach Melderegisterauskunft per Post oder persönlich direkt bei der Meldebehörde belaufen sich auf 10,00 €.

 

Die Bürgerauskunft ist, genauso wie eine direkte Anfrage an eines der Einwohnermeldeämter Bayerns (z.B. per Post oder persönlich), kostenpflichtig. Für jede Melderegisterauskunft einer Gemeinde fallen hierbei Kosten an. Falls eine Person mehrfach umgezogen ist fallen für jede Gemeinde, die dabei eine Melderegisterauskunft erteilt, die Kosten erneut an.

 
Eine Anfrage wird auch dann berechnet, wenn auf Basis Ihrer Eingaben keine Adressauskunft erteilt werden kann, weil

  • keine Person ermittelt werden konnte
  • mehrere Personen ermittelt wurden, womit keine eindeutige Identifizierung möglich war
  • die angefragte Person einer Auskunftserteilung über das Internet widersprochen hat

Weitere Informationen zu den Kosten finden Sie hier...

Weitere Informationen