Namensführung

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen zur Namensführung in der Ehe oder nach Auflösung der Ehe.

Im einzelnen sind beim Standesamt die folgenden Erklärungen möglich:

Allgemeines

Bitte beachten Sie, daß für alle Namenserklärungen eine persönliche Vorsprache der Beteiligten notwendig ist.

Für jede Namenserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 € erhoben.

Wirksam wird die jeweilige Namenserklärung grundsätzlich mit dem Zugang bei dem Standesamt, welches das Eheregister, in dem die Eheschließung beurkundet ist, führt.