Personalausweis

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres sind alle Deutschen verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer Behörde, die zur Prüfung berechtigt ist, vorzulegen.

Die Antragstellung für die Ausweisdokumente kann nur persönlich erfolgen. Eine Abholung ist auch durch eine andere Person mit entsprechender Vollmacht möglich.

Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises richtet sich nach dem jeweiligen Lebensalter. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt sie 6 Jahre, danach 10 Jahre.

Ein vorläufiger Personalausweis ist 3 Monate gültig.

Bearbeitungsdauer

Da die Personalausweise über die Bundesdruckerei gefertigt werden, kann über die genaue Dauer keine Auskunft gegeben werden. Im Normalfall ist von ca. drei bis vier Wochen auszugehen.

Ein vorläufiger Personalausweis kann kurzfristig ausgestellt werden.

Notwendige Unterlagen

Zur Ausstellung eines Personalausweises benötigen wir von Ihnen

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr),
  • soweit das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, die Unterschriften der Erziehungsberechtigten,
  • eine Personenstandsurkunde, soweit uns diese noch nicht vorliegt.


Auch Kinder unter 16 Jahren müssen bei der Antragstellung anwesend sein. Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes erforderlich. Für Kinder unter 16 Jahren sind die Unterschriften der Erziehungsberechtigten notwendig. Ein Elternteil muß bei der Antragstellung anwesend sein.

Gebühren

Die Ausstellung eines Personalausweises kostet vor Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 €, danach 37,00 €.

Grundsätzlich ist die Online-Ausweisfunktion bei Ausstellung aktiviert. Das Setzen, Ändern und Entsperren der PIN ist gebührenfrei.
Um die Online-Ausweisfunktion nutzen zu können, benötigen Sie die Ausweis-App sowie ein Lesegerät zu Hause.

Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises kostet 10,00 €. Mit der Beantragung des vorläufigen Personalausweises ist auch der reguläre Personalausweis zu beantragen.

Die Gebühren sind bei der Antragsstellung zu begleichen.

Verlust

Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben, wird eine Verlustanzeige durch die Verwaltungsgemeinschaft aufgenommen und eine evtl. aktivierte elektronische Funktion gesperrt.