Reisepass

Beim Reisepass handelt es sich um einen amtlichen Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt.

Mit einem gültigen deutschen Reisepass genügt der Inhaber der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht. Darüberhinaus ist kein Personalausweis notwendig.

Der Eintrag von Kindern in den Reisepass ist seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich. Wir verweisen dazu auf unsere Seite zum Thema "Kinderreisepass".

Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses richtet sich nach dem jeweiligen Lebensalter. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt sie 6 Jahre, danach 10 Jahre.

Bearbeitungsdauer

Da die Reisepässe über die Bundesdruckerei gefertigt werden, kann über die genaue Dauer keine Auskunft gegeben werden. Im Normalfall ist von ca. drei bis vier Wochen auszugehen.

Notwendige Unterlagen

Zur Ausstellung eines Reisepasses benötigen wir von Ihnen

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild,
  • soweit das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist die Unterschriften der Erziehungsberechtigten,
  • eine Personenstandsurkunde, soweit uns diese noch nicht vorliegt.

Seit dem 01.11.2007 werden zudem Fingerabdrücke in den Chip des Reisepasses aufgenommen.

Gebühren

Die Ausstellung eines Reisepasses kostet vor Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 €, danach 60,00 €.