Beurkundung von Sterbefällen

Soweit ein Bestattungsunternehmen beauftragt wurde, übernimmt dieses für Sie die Anzeige und Beurkundung eines Sterbefalles. Sie müssen also nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen.

Eine Beurkundung des Sterbefalls einer Person in Roßhaupten ist grundsätzlich nur möglich, wenn die Person in Roßhaupten oder Rieden am Forggensee verstorben ist.

Vom Standesamt benötigte Unterlagen

Bitte legen Sie dem Standesamt immer die Originaldokumente vor. Für Urkunden und Urteile, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, ist eine Übersetzung eines in Deutschland öffentlich vereidigten Übersetzers vorzulegen.

 

Folgende Unterlagen sind dem Standesamt vorzulegen:

1.  Im Allgemeinen notwendige Unterlagen:

  • Todesbescheinigung des Arztes (vertraulicher und nicht-vertraulicher Teil)
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz des Verstorbenen (Personalausweis)
  • Personalausweis oder Reisepass des Anzeigenden (mündliche Anzeige)

 

2.  Der/Die Verstorbene war ledig:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
    oder Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung, falls fremdsprachig

 

3.  Der/Die Verstorbene war verheiratet:

  • Geburtsurkunden der Ehegatten
  • Eheurkunde

 

4.  Die Ehe des Verstorbenen war bereits aufgelöst (Scheidung, Tod des Ehegatten):

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Eheurkunde der letzten Ehe
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, soweit nicht auf der Eheurkunde angegeben
  • Sterbeurkunde des Ehegatten