Wissenswertes zur Kommunalwahl 2020

Aufgrund der Größe der Gemeinde Roßhaupten (2.221 Einwohner) sind 14 Gemeinderatsmitglieder und in der Gemeinde Rieden am Forggensee (1.321 Einwohner) 12 Gemeinderatsmitglieder für die Dauer von sechs Jahren zu wählen.
In beiden Gemeinden sind aufgrund der Festlegungen des Gemeinderats ein berufsmäßiger 1. Bürgermeister jeweils auf die Dauer von sechs Jahren zu wählen.

Zum besseren Verständnis des Wahlverfahrens geben wir Ihnen die nachfolgenden Hinweise und Informationen.

Weitere Informationen zum Wahlrecht finden Sie auch im Internet unter https://www.stmi.bayern.de/suv/wahlen/gemeindekreis/index.php. Ein Erklärvideo finden Sie am Ende dieser Seite.
Eine Broschüre zur Kommunalwahl finden Sie bei der Bayer. Landeszentrale für politische Bildungsarbeit zum Download.

Stimmberechtigte, die durch Briefwahl wählen möchten, erhalten die Briefwahlunterlagen bei der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten.

Der Antrag für die Briefwahl ist entweder persönlich oder schriftlich, am besten mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, bei der Verwaltungsgemeinschaft in Roßhaupten zu stellen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig. Über weitere Fragen hinsichtlich der Briefwahl erteilt Ihnen die Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten gerne Auskunft.


Zur Wahl der Gemeinderatsmitglieder in beiden Gemeinden wurde jeweils ein Wahlvorschlag eingereicht. Die Wahl der Gemeinderäte erfolgt daher nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.

Zur Wahl des hauptamtlichen 1. Bürgermeisters wurde ebenfalls jeweils nur ein Wahlvorschlag eingereicht. Bei der Wahl des 1. Bürgermeisters hat der Wähler nur 1 Stimme. Es kann entweder der vorgedruckte Bewerber angekreuzt werden oder eine andere wählbare Person handschriftlich mit Familienname, Vorname, Beruf oder Stand benannt werden.

Für die Wahl des Kreistags im Landkreis Ostallgäu wurden mehrere Wahlvorschläge eingereicht. Wegen dem Umfang der Bewerber für den Kreistag ist eine Aufführung hier nicht möglich. Sämtliche Bewerber für den Kreistag bitten wir den verschiedenen Veröffentlichungen in der Allgäuer Zeitung bzw. den amtlichen Bekanntmachungen an den Gemeindetafeln zu entnehmen. Da für die Kreistagswahl mehr als ein Wahlvorschlag eingereicht wurde, gelten hier die Bestimmungen des Verhältniswahlrechtes.

Zur Wahl des Landrats im Landkreis Ostallgäu sind ebenfalls mehrere Bewerber vorhanden. Bei der Wahl des Landrats darf nur ein Bewerber angekreuzt werden, der Wähler ist an die vorge-schlagenen Bewerber gebunden. Es darf also kein anderer Name hinzugesetzt werden.

 

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