Mit der Europawahl 2009 sendet Deutschland 99 Abgeordnete in das Europäische Parlament. Für die Legislaturperiode von 2009 bis 2014 werden insgesamt 736 Sitze im Parlament vergeben. Jeder Unionsbürger in Deutschland, der 18 Jahre alt ist, kann für das Parlament kandidieren. Die Parteien oder sogenannte politische Vereinigungen stellen Listen mit ihren Kandidaten für das Europaparlament auf. Für die Europawahlen kandidieren kann man allerdings nur auf Listen von Parteien oder politischen Vereinigungen, Einzelbewerbungen sind nicht möglich.
Die Bewerber müssen sich auf einer öffentlichen Mitgliederversammlung einem demokratischen Auswahlverfahren stellen. Die Mitgliedschaft im Europäischen Parlament ist unvereinbar mit der Ausübung nationaler Mandate.
Für die Wahl zum Europäischen Parlament können die Parteien und politischen Vereinigungen sowohl Landeslisten wie auch Bundeslisten aufstellen. Dies kann im einzelnen Auswirkungen darauf haben wer nach Straßburg gesendet wird, aber nicht wie viele Abgeordnete eine Partei bundesweit stellt.
Für alle Parteien gilt eine bundesweite Fünf-Prozent-Hürde. Also auch regionale Parteien müssen auf den Bundesdurchschnitt hochgerechnet fünf Prozent erreichen.
Quelle: Europäisches Parlament (http://www.europarl.de/export/europawahl/Startseite_Europawahl.html)