Als selbständiger Gewerbetreibender (d.h. jede natürliche Person, also Einzelunternehmer, alle GbR/OHG-Gesellschafter, Komplementäre und jede juristische Person, also GmbH, AG) sind Sie verpflichtet,
beim Gewerbeamt anzuzeigen. Die jeweilige Gewerbemeldung können Sie bei der Verwaltungsgemeinschaft in Roßhaupten oder der Mitgliedsgemeinde Rieden am Forggensee anzeigen.
Die Anzeigepflicht umfaßt dabei alle Angelegenheiten, die die Hauptnierderlassung, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle betreffen.
Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z.B. überwachungspflichtige Gewerbe) und bei Handwerken ist eine Gewerbeerlaubnis bzw. eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.
Soweit es sich um ein solches Gewerbe handelt, bringen Sie bitte zur Gewerbeanmeldung einen Auszug aus dem Handelsregister, Meisterbrief usw. mit.
Für jede Gewerbemeldung wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 € erhoben.