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Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördllichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient.

 

Antragstellung

Sie können den Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei der zuständigen Gemeinde - wenn Sie im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten wohnen ist die Verwaltungsgemeinschaft zuständig - beantragen.

Der Antrag muß grundsätzlich persönlich unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses gestellt werden.

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer des Bundesamtes für Justiz beträgt ca. 2 bis 3 Wochen.

 

Gebühren

Für den Auszug aus dem Gewerbezentralregister fallen Gebühren in Höhe von 13,00 € an.

 

 

Unsere Ansprechpartner für Sie: