Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördllichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient.
Sie können den Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei der zuständigen Gemeinde - wenn Sie im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten wohnen ist die Verwaltungsgemeinschaft zuständig - beantragen.
Der Antrag muß grundsätzlich persönlich unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses gestellt werden.
Die Bearbeitungsdauer des Bundesamtes für Justiz beträgt ca. 2 bis 3 Wochen.
Für den Auszug aus dem Gewerbezentralregister fallen Gebühren in Höhe von 13,00 € an.