Wenn Sie eine Wohnung in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten (Rieden am Forggensee oder Roßhaupten) beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb einer Woche ab Bezug der Wohnung beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Dabei ist unbeachtlich, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Diese Meldepflicht besteht auch bei einem Umzug innerhalb der jeweiligen Gemeinde.
Eine Familie mit derselben bisherigen und künftigen Wohnung melden sich gemeinsam an. Der Meldeschein wird von einem Meldepflichtigen unterschrieben.
Meldet sich eine Person an, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muß die Anmeldung durch den gesetzlichen Vertreter (in der Regel also durch die Eltern) erfolgen.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihren Personalausweis und/oder Reisepass mit, da wir den Wohnort und die Anschrift ändern müssen.