Wahl von Personen in verschiedenen Wahlvorschlägen mit Kumulieren und Panaschieren sowie Vergabe eines Listenkreuzes

Stimmen können an Personen verschiedener Wahlvorschläge vergeben werden und außerdem kann ein Listenkreuz gesetzt werden. Das empfiehlt sich vor allem dann, wenn die wählende Person sicherstellen will, daß keine Stimme verloren geht. Durch das Listenkreuz werden die nicht an einzelne Personen vergebenen restlichen Stimmen in dem angekreuzten Wahlvorschlag den noch nicht einzeln gekennzeichneten Personen von oben nach unten zugerechnet, wobei mehrfach aufgeführte Personen bis zu drei Stimmen (entsprechend ihrer Mehrfachnennung) erhalten. Einzelstimmvergabe geht vor Listenkreuz.

 

zurück