Aktuelle Berichte aus Roßhaupten

Pass- und Personalausweisausstellung

|   RosshauptenVG

Aufgrund der COVID-19-Pandemie sind auch Behördengänge auf dringend notwendige Angelegenheiten zu beschränken, um Kontakte und damit eine Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.
Es gilt das Prinzip: Risikominimierung durch Kontaktreduzierung.
 
Dies gilt auch für Melde-, Pass- und Personalausweisbehörden. An- oder Abmeldungen oder die Ausstellung von Personaldokumenten sollten unter Berücksichtigung der Belange des Infektionsschutzes nach Maßgabe der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erfolgen. Zur Ausweispflicht und zur Gültigkeit von Personaldokumenten verweisen wir auf die Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat auf der Startseite des Personalausweisportals unter https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/home_node.html.
Aufgrund der Ausgangsbeschränkungen wurden die Meldebehörden dazu angehalten, für einen Zeitraum von zunächst sechs Wochen keine Bußgelder wegen eines Verstoßes gegen die Pflicht zur An- oder Abmeldung zu verhängen.
Darüber hinaus werden auch im Bereich des Pass-/Personalausweiswesens bis auf Weiteres keine Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Ausweispflicht eingeleitet, wenn die Gültigkeit des vorgelegten Dokumentes nicht länger als drei Monate abgelaufen ist.
 
Wir bitten, aufschiebbare Behördengänge nach Möglichkeit online zu erledigen oder bis auf Weiteres zu verschieben. Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten finden Sie dazu unter gemeinde.rosshaupten.de/Buergerservice.16218.0.html.