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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 "Gewerbegebiet Ost, 5. Änderung und Erweiterung" und der Änderung des Flächennutzungsplanes

|   RosshauptenVG

Amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 "Gewerbegebiet Ost, 5. Änderung und Erweiterung"

und

der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 "Gewerbegebiet Ost, 5. Änderung und Erweiterung"

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Flächennutzungsplan und der Zustimmung

Der Gemeinderat der Gemeinde Rieden a.F. hat in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 "Gewerbegebiet Ost, 5. Änderung" und Erweiterung am 19.07.2021 beschlossen. Nach erforderlichen Änderungen und Erweiterungen der Vorentwurfsplanung wurde eine Anpassung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes nötig. Die Sonderbauflächen für die Solaranlage überschreiten die bisherigen Siedlungsflächendarstellungen. Der Aufstellungsbeschluss hierzu erfolgte in der Sitzung am 12.12.2022.
In der selben öffentlichen Sitzung wurde den Vorentwürfen zum Bebauungsplan und der Änderung des Flächennutzungsplanes zur Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
Das Plangebiet liegt östlich der B 16 südlich der Kreuzung zwischen der Straße „Im Tal“ und dem Salenbergweg. Ziel der Planung ist die Erweiterung des Gewerbegebietes mit einer Gewerbehalle mit Parkplatz und einer Freiflächensolaranlage.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück mit der Fl. Nr. 1629 und Teilflächen der Grundstücke mit der Fl. Nr. 1628 („Salenbergweg“) sowie 1640 („Im Tal“), Gemarkung Rieden am Forggensee, mit insgesamt ca. 2,0 ha.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung erfasst einen südlichen Teil der Fl. Nr. 1629 mit ca. 1,2 ha.
Im Einzelnen gelten die Lagepläne vom 12.12.2022 (siehe nebenstehender Kartenausschnitt)

 

2. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Vorentwürfe des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 „Gewerbegebiet Ost“, 5. Änderung und Erweiterung, werden mit Begründung in der Zeit vom:

Freitag, den 16.12.2022, bis einschließlich Montag, den 16.01.2023

während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Rieden a.F. (Lindenweg 4, 87669 Rieden a.F.) und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten (Hauptstraße, 87672 Roßhaupten) öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können im Internet eingesehen werden unter https://www.rieden.de/gemeinde/verwaltung/bekanntmachungen.

Während der oben genannten Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung bei der Gemeinde auch schriftlich oder zur Niederschrift äußern. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum grundsätzlich im Internet verfügbar. Gelegenheit zur Erörterung ist auf fernmündlichem bzw. elektronischem Wege zu bevorzugen. Sollte es wegen der Pandemiesituation geboten sein, ist für die persönliche Erörterung oder Einsicht per Telefon (Gde: 08362/7935; VG: 08367/912140) ein Termin hierfür zu vereinbaren.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können.