Der Gemeinderat Roßhaupten hat in seiner Sitzung am 01.10.2025 die 8. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes (vgl. anhängiger Lageplan in der Fassung vom 01.10.2025) öffentlich beschlossen. Nach Erörterung und Beratung wurde der ausgearbeitete Entwurf der 8. Änderung gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Änderungsbeschluss zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch in ortsüblicher Form öffentlich bekannt gemacht.
Ziel der Planung
ist in einem kleinräumigen Bereich auf Fl.-Nr. 312/1 und 312 (Teilfläche = TF) östlich der B 16-Abfahrt Richtung Staustufe und Illasbergsee / Gemeindegebiet Halblech, um die spätere Errichtung einer zukünftigen Rettungswache des BRK Ostallgäu zu ermöglichen.
Verfahren
Das Änderungsverfahren wird im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan, bestehend aus Planzeichnung und Begründung wird in der Zeit
von Montag den, 13.10.2025 bis einschließlich Dienstag, den 11.11.2025
unter der Adresse
https://gemeinde.rosshaupten.de/gemeinde/bekanntmachungen
veröffentlicht.
Auch der Inhalt dieser Bekanntmachung ist im Internet unter https://gemeinde.rosshaupten.de/gemeinde/bekanntmachungen veröffentlicht.
Stellungnahmen können während der genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, z. B. schriftlich oder zur Niederschrift.
Per E-Mail an info@vgem-rosshaupten.bayern.de
Schriftlich an Gemeinde Roßhaupten, Hauptstraße 10, 87672 Roßhaupten
Als weitere Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen
im Rathaus der Gemeinde Roßhaupten, Hauptstraße 10, 87672 Roßhaupten zu den folgenden Zeiten
- Montag - Freitag, 08:00 Uhr – 12.00 Uhr
- Montag, 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
für jedermanns Einsichtnahme vorgehalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Umweltprüfung / Umweltbezogene Informationen
Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO)
i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Gleichzeitig sind die betroffenen (Fach-) Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, sich gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu dem Entwurfsstand mit Begründung zu äußern (öffentliche Beteiligung und Anhörung).
Der Billigungs- und Verfahrensbeschluss zu den Entwurfsständen der 8. Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

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