a) Billigungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Roßhaupten hat am 09.12.2015 den von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Büro abtplan, Kaufbeuren, erstellten Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Auf der Leiten“ zur Kenntnis genommen und nach eingehender Beratung gebilligt.
Das Plangebiet umfasst eine Größe von 2,96 ha und liegt am westlichen Rand der Ortslage Roßhaupten; nördlich und durch zwei Hauszeilen abgesetzt von der Seeger Straße. Die genaue Lage ist dem Lageplan zu entnehmen.
Abbildung 1: Lageplan Flächennutzungsplan, unmaßstäblich
b) Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Der oben genannte Beschluss und die Beteiligung der Öffentlichkeit werden hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 25.01.2016 und Termin am 26.02 2016 am Verfahren beteiligt.
Die Öffentlichkeit erhält in der Zeit
Montag, 25.01.2016 bis Freitag, 26.02.2016
durch öffentliche Auslegung nach den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Auf der Leiten" liegt mit Begründung und Umweltbericht im Rathaus der Gemeinde Roßhaupten (Hauptstr. 10, 87672 Roßhaupten), während der ortsüblichen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme für Jedermann aus. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit weitere Auskünfte einzuholen, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung. Während der oben genannten Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift äußern.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannte Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Vorliegend:
Schutzgut | Art der Information |
Boden | Altlastenkataster, Ausführungen Umweltbericht, Geologische Karte Blatt 8330 |
Wasser | Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes und der unteren Wasserrechtsbehörde |
Tiere | Biotopkartierung, Lebensraumbewertung Umweltbericht |
Pflanzen | Biotopkartierung, Lebensraumbewertung Umweltbericht, Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) |
Luft und Lokalklima | Frischluftschneisenbetrachtung Umweltbericht |
Landschaftsbild und Erholung | Landschaftsbildanalyse im Umweltbericht, Landschaftsplan, Tachymetrie, Stellungnahme des Kreisbaumeisters |
Mensch, Kultur- und Sachgüter | Denkmalschutzatlas, Ausführung Umweltbericht, Stellungnahmen des AELF und des Landratsamtes |
Wechselwirkungen der Schutzgüter | Ausführungen Umweltbericht, |