Informationen und Bekanntmachungen - ARCHIV

Bitte beachten Sie, daß Sie sich hier im Nachrichtenarchiv befinden. Die hier veröffentlichten Informationen sind unter Umständen veraltet oder haben keine Gültigkeit mehr.

Bebauungsplan Nr. 13 "Auf der Leiten"

|   RosshauptenGde

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Roßhaupten hat am 02.02.2016 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 „Auf der Leiten“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen.
Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit der Fl. Nr. 2, 98/10, 438, 440, 442 TF, 447/2, 442/3, 444, 2060/2 und 2060/3 TF Leitmoosweg, 1570/4 Schönenseelebach, Gemarkung Roßhaupten. Das Plangebiet weist eine Größe von 3,4 ha auf.

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 02.02.2016. Der Lageplan ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Ab
bildung 1: Lageplan des Geltungsbereichs des gegenständlichen Bebauungsplanes, unmaßstäblich

 

Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom:

Mittwoch, den 17.02.2016 bis einschließlich Freitag, den 18.03.2016

während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Roßhaupten, (Hauptstraße 10, 87672 Roßhaupten) öffentlich ausgelegt.

Während der oben genannten Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung bei der Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift äußern. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls mit Termin zum 18.03.2016 am Verfahren beteiligt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut

Art der Information

Boden

Altlastenkataster, Ausführungen Umweltbericht, Geologische Karte Blatt 8330

Wasser

Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes und der unteren Wasserrechtsbehörde bzgl. Quellpumpversuche

Tiere

Biotopkartierung, Lebensraumbewertung Umweltbericht, Stellungnahme untere Naturschutzbehörde, Eingriffsbewertung

Pflanzen

Biotopkartierung, Lebensraumbewertung Umweltbericht, Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)

Luft und Lokalklima

Frischluftschneisenbetrachtung Umweltbericht

Landschaftsbild und Erholung

Landschaftsbildanalyse im Umweltbericht, Landschaftsplan, Tachymetrie, Stellungnahme des Kreisbaumeisters zur Hangbebauung

Mensch, Kultur- und Sachgüter

Denkmalschutzatlas, Ausführung Umweltbericht, Stellungnahmen des AELF und des Landratsamtes, schalltechnische Untersuchung

Nutzung erneuerbarer Energien

Ausführungen Umweltbericht,

Wechselwirkungen der Schutzgüter

Altlastenkataster, Ausführungen Umweltbericht, Geologische Karte Blatt 8330