Der Gemeinderat der Gemeinde Roßhaupten hat am 19.12.2017 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Außenbereichssatzung „Forggenseesiedlung am Kraftwerk Roßhaupten“ bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Es wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 b BauGB angewandt. Von der Erstellung eines Umweltberichtes wird abgesehen.
Die Außenbereichssatzung umfasst die FlNrn. 2341/4, 2341/7, 2341/8, 2341/9 und 2341/10, Gemarkung Roßhaupten.
Lageplan des Geltungsbereichs, unmaßstäblich
Der Entwurf der Außenbereichssatzung wird mit Begründung und Satzung in der Zeit vom
Mittwoch, den 10.01.2018 bis einschließlich Montag, den 12.02.2018
während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Roßhaupten, Hauptstraße 10, 87672 Roßhaupten öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können zudem im Internetportal der Gemeinde (http://gemeinde.rosshaupten.de/Bekanntmachungen.6629.0.html) eingesehen werden.
Während der oben genannten Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung bei der Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift äußern. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich am Verfahren beteiligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.