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Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Erholung Süd" - 2. Änderung

Erstellt von Gemeinde Roßhaupten | |   RosshauptenGde

nach § 3 Abs. 2 BauGB

1. Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Roßhaupten hat am 07.11.2017 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 "Erholung Süd" - 2. Änderung bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB über den regulären Zeitraum öffentlich auszulegen.

Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit der Fl. Nr. 488/8, 488/9, und der Teilflächen von Fl.Nr. 488/6 (TF), 490/4 (TF), 490/6 (TF), Gemarkung Roßhaupten. Er liegt im im Süden der Ortslage und weist eine Größe von 0,18 ha auf.

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 07.11.2017. Der Lageplan ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:


Abbildung 1: Lageplan des Geltungsbereichs des gegenständlichen Bebauungsplanes, unmaßstäblich

 

2. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom:

Mittwoch, den 22.11.2017 bis einschließlich Freitag, den 22.12.2017

während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Roßhaupten (Hauptstraße 10, 87672 Roßhaupten) öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können zudem im Internetportal der Gemeinde (gemeinde.rosshaupten.de) eingesehen werden.

Während der oben genannten Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung bei der Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift äußern. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können.