Informationen und Bekanntmachungen - ARCHIV

Bitte beachten Sie, daß Sie sich hier im Nachrichtenarchiv befinden. Die hier veröffentlichten Informationen sind unter Umständen veraltet oder haben keine Gültigkeit mehr.

Schneeräumung - Behinderung des öffentlichen Straßenverkehrs

|   RosshauptenGde

Die Gemeinde Roßhaupten weist witterungsbedingt eindringlich alle Grundstückseigentümer auf ihre Räum- und Streupflicht hin.

  • Schnee und Eisreste von öffentlichen Flächen sind neben dem Gehweg oder der Fahrbahn zu lagern. Schnee von privaten Flächen darf nicht an öffentlichen Straßen und Flächen abgelagert werden.
  • Es ist verboten, Schnee und Eisreste auf die bereits geräumte Fahrbahn zu werfen oder in Bäche zu schieben.
  • Der Schnee, der wegen geparkten Fahrzeugen nicht durch den Bauhof beseitigt werden kann, muss vom Fahrzeughalter weggeräumt werden.

 

Zur Vermeidung von Behinderungen und Schadensersatzansprüchen bitten wir sorgfältige um Einhaltung dieser Regeln.