Mit Bescheid des Landratsamtes Ostallgäu vom 30.11.1999 wurde der Gemeinde Roßhaupten die gehobene Erlaubnis nach Art. 16 BayWG zum Einleiten von Abwasser in den Gruberbach erteilt. Diese Erlaubnis wurde mit Bescheid vom 25.01.2011 bis zum 31.12.2011 verlängert.
Die Gemeinde Roßhaupten hat am 21.11.2011 die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis beantragt.
Das Vorhaben wird mit dem Hinweis darauf bekannt gegeben, dass
1. Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens ergeben, während eines Monats und zwar vom 23.11.2011 bis 23.12.2011 bei der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten, Hauptstr. 10, 87672 Roßhaupten aufliegen.
2. Einwendungen bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Ostallgäu oder bei Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten erhoben werden können,
3. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können,
a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
4. mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.