Mit Bescheid des Landratsamtes Ostallgäu, Untere Wasserrechtsbehörde, Az 41-641-1.1 vom 07.12.2011 wird der Gemeinde Rieden am Forggensee stets widerruflich die gehobene Erlaubnis zur Benutzung des Lechs und des Schleichbaches durch Einleiten gesammelter Ab- und Mischwässer erteilt.
Eine Ausfertigung des Bescheides wird in der Zeit
vom 19.12.2011 bis zum 03.01.2012
in der Gemeinde Rieden am Forggensee, Lindenweg 4, 87669 Rieden am Forggensee und in der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten, Hauptstr. 10, 87672 Roßhaupten während der üblichen Öff-nungszeiten zur Einsicht ausgelegt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gem. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) den übrigen Beteiligten als zugestellt.