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Amtliche Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans Nr. 17 „Bühla“ gemäß § 13a BauGB

Erstellt von Gemeinde Rieden am Forggensee | |   RosshauptenVG

1. Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Gemeinde Rieden am Forggensee hat in öffentlicher Sitzung am 07.06.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 „Bühla“ gemäß § 13a BauGB, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung, gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB über den regulären Zeitraum öffentlich auszulegen. Es wird das vereinfachte Verfahren nach § 13a angewandt und kein Umweltbericht erstellt.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke beziehungsweise Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 146/1, 146/2, 146/3, 146/4, 146/6, 148, 148/2, 148/3, 739 (Hopfener Weg), 740, 741, 741/1, 742, 742/1, 743, 744 (TF, Schleichbach), 790 (TF, Faulenseestraße), 792 (TF), 818 (TF, Schleichbach), 1110/1, 1110/2, 1110/3, 1112/1, 1112/2, 1114, 1115/1, 1115/2, 1116, 1117/1, 1119 (TF), 1120 (Straße Hinte-re Schöne), 1120/1, 1142, 1142/1, 1142/2, 1145/1, 1147/1, 1149, 1152/1, 1153, 1157, 1157/1, 1157/2, 1158, 1162 (TF, Verkehrsfläche), 1163 (TF, Verkehrsfläche) und 1164/1, alle Gemarkung Rieden am Forggen-see. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 4,5 ha.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 07.06.2021. Der Lageplan ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Lageplan des Geltungsbereiches des gegenständlichen Bebauungsplanes, unmaßstäblich

 

 

 

 

 

Lageplan zum Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplans, unmaßstäblich

 

2. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung in der Zeit vom:

Donnerstag, den 24.06.2021, bis einschließlich Dienstag, den 27.07.2021

während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Rieden am Forggensee (Lindenweg 4, 87669 Rieden am Forggensee) und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten (Hauptstraße 10, 87672 Roßhaupten) öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können im Internet eingesehen werden unter
www.rieden.de > Verwaltung > Bekanntmachungen

Während der oben genannten Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung bei der Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift äußern. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Die Unterlagen sind grundsätzlich im Internet verfügbar und Gelegenheit zur Erörterung sind auf fernmündlichem bzw. elektronischem Wege zu bevorzugen. Auf Grund der vorherrschenden Sondersituation ist es geboten, dass, falls nicht anders möglich, für die Einsichtnahme in der Geschäftsstelle per Telefon ein Termin vereinbart wird. Die Verwaltung wird mit Hinblick auf den Infektionsschutz eine Einsichtnahme ermöglichen.

Auskunftstelefon der Gemeinde: 08362/7935

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut

Art der Information

Details / Konflikte

Boden

Altlastenkataster;
Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde des Landratsamtes Ostallgäu;
Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Kempten;

keine Konflikte gegeben

Wasser

Stellungnahme der Unteren Wasserrechtbehörde des Landratsamtes Ostallgäu

Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Kempten;

Hinweise zu Grundwasser;

 

Hinweise zu Wasserversorgung und Grundwasserschutz

Tiere

Artenschutz-/ Biotopkartierung;

Habitate nicht beeinflusst

Pflanzen

Artenschutz / Biotopkartierung;

Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Keine Beeinflussung;

Hinweis zu Waldflächen im Plangebiet;

Luft und Lokalklima

Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Hinweise zu landwirtschaftlichen Immissionen;

Mensch
(Erholung und Lärm)

Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Hinweise zu landwirtschaftlichen Immissionen;

Landschaftsbild

Landschaftsplan (Regional- und Flächennutzungsplan) mit landschaftlichem Vorbehaltsgebiet Nr. 14 „Moore der Lechvorberge“;

Keine negativen Effekte zu erwarten, da keine Gebiete im Außenbereich überbaut werden;

Kultur- und Sachgüter

Bayerischer Denkmalatlas;

Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege

Hinweise zu Bau- und Kunstdenkmalpflegerischen Belangen

Nutzung erneuerbarer Energien

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Nutzung von Solarenergie zulässig

Wechselwirkungen der Schutzgüter

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Rieden am Forggensee, 16.06.2021
gez. Haug
1. Bürgermeister