Aktuelles

Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Bereich an der Forggenseestraße FlNr. 304/10

|   RosshauptenGde

Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung

Am 12.03.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Roßhaupten den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für oben genanntes Bauleitplanverfahren, bestehend aus Satzung und Begründung jeweils in der Fassung vom 12.03.2025, gefasst.

Der Gemeinderat Roßhaupten hat beschlossen im östlichen Bereich der Forggenseestraße, auf einer Fläche von ca. 700 m² des Flurstücks 304/10, Gemarkung Roßhaupten, eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu erlassen.

Zweck der Satzung ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung für eine verträgliche bauliche Nutzung und Ortsrandgestaltung.

Der obenstehende Lageplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.

Der Gemeinderatsbeschluss vom 12.03.2025 zum Bauleitplanverfahren wird hiermit amtlich bekannt gemacht.


 
Die Unterlagen zum Bauleitplanverfahren werden in der Zeit vom

Mittwoch, den 19.03.2025 bis Dienstag, den 22.04.2025

im Internet unter der Internetadresse

https://gemeinde.rosshaupten.de/gemeinde/bekanntmachungen

der Gemeinde Roßhaupten veröffentlicht.

 

Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Zeit vom 19.03.2025 bis 22.04.2025 in der Gemeindeverwaltung Roßhaupten, Hauptstraße 10, 87672 Roßhaupten, Tel. 08367/91214-0, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeinde Roßhaupten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr, Montag von 14.00 bis 17.00 Uhr und Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr. Beach-ten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.

 

Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung können die Unterlagen unter fol-gender Adresse im Internet eingesehen werden:

https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ 

 


Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (info@vgem-rosshaupten.bayern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gem. § 3 Abs. 2 bzw. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im selben Zeitraum die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgrund von § 4a Abs. 2 BauGB.

 

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls öffentlich ausliegt.