Nachträgliche Erklärung eines Ehenamens
Haben Sie bei Ihrer Eheschließung keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt, können Sie das jederzeit nachholen. Dazu ist eine gemeinsame Vorsprache beider Ehegatten bei uns notwendig.
Erforderliche Unterlagen
Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder eine aktuelle Eheurkunde.
Wirksamkeit der Erklärung
Die Namenserklärung wird erst wirksam, wenn sie dem Standesamt zugeht, welches das Eheregister führt, in dem die Eheschließung beurkundet ist.
Gebühren
Für die nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens wird eine Gebühr von 30,00 € erhoben.