Gewerbean-, -ab- und -ummeldung

Als selbständiger Gewerbetreibender (d.h. jede natürliche Person, also Einzelunternehmer, alle GbR/OHG-Gesellschafter, Komplementäre und jede juristische Person, also GmbH, AG) sind Sie verpflichtet,

  • den Beginn der Tätigkeit (Gewerbeanmeldung),
  • die Verlegung des Betriebes (Gewerbeummeldung),
  • die Veränderung oder Erweiterung der Tätigkeit (Gewerbeummeldung) und
  • die Aufgabe des Betriebes (Gewerbeabmeldung)

beim Gewerbeamt anzuzeigen. Die jeweilige Gewerbemeldung können Sie bei der Verwaltungsgemeinschaft in Roßhaupten oder der Mitgliedsgemeinde Rieden am Forggensee anzeigen.

Bei Ummeldung bzw. Verlegung eines Gewerbes von einem anderen Meldebezirk ist ein Nachweis über eine bestehende Unfallversicherung vorzulegen.
Außerdem sind Sie verpflichtet, das Gewerbe innerhalb 4 Wochen selbständig dem Finanzamt zu melden.

Die Anzeigepflicht umfasst dabei alle Angelegenheiten, die die Hauptniederlassung, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle betreffen.

Erlaubnispflichtige Gewerbe

Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z.B. überwachungspflichtige Gewerbe) und bei Handwerken ist eine Gewerbeerlaubnis bzw. eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.

Soweit es sich um ein solches Gewerbe handelt, bringen Sie bitte zur Gewerbeanmeldung einen Auszug aus dem Handelsregister, Meisterbrief usw. mit.

Gebühren

Für jede Gewerbemeldung wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.

Gewerbemeldung Online

Sie können Ihre Gewerbemeldung auch online mit Ihrer BayernID (z.B. über den elektronischen Personalausweis) im Bayernportal erfassen und an uns weiterleiten. Die Gewerbemeldung Online finden Sie hier...