Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, der in Roßhaupten oder Rieden am Forggensee eine Betriebsstätte unterhält.

Zur Berechnung der Gewerbesteuer erhält die Verwaltungsgemeinschaft von den jeweils zuständigen Finanzämtern entsprechende Gewerbesteuermessbescheide.

Daraus errechnet die Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten mit Hilfe des Hebesatzes der jeweiligen Gemeinde die Gewerbesteuer. Dafür wird der Steuermessbetrag, welcher vom Finanzamt festgesetzt wird, mit dem Hebesatz multipliziert. Folgende Hebesätze gelten aktuell:         

Roßhaupten:340 v.H
Rieden am Forggensee:320 v.H.