Hundesteuer

In den Gemeinden Roßhaupten und Rieden am Forggensee wird eine Hundesteuer erhoben. Maßgebend ist die jeweils gültige Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinden.

Folgende Steuersätze gelten in den Gemeinden:

Roßhaupten:

1. Hund:50,00 €
2. Hund:125,00 €
Jeder weitere Hund:150,00 €

 

Rieden am Forggensee:

1. Hund:75,00 €
2. Hund:200,00 €
Jeder weitere Hund:350,00 €

 

Bitte beachten Sie, dass u.a. für Kampfhunde oder das Halten von Hunden in Weilern andere Regelungen insb. bezüglich der Steuersätze gelten.