Der Gemeinderat der Gemeinde Roßhaupten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.11.2013 die Aufstellung der fünften Änderung des Flächennutzungsplanes für den Be-reich des Weilers Ussenburg beschlossen. Das bestehende Freizeitheim des Bundes Freier Evangelischer Gemeinden soll saniert und erweitert werden. Für die Genehmigung der baulichen Erweiterung ist die gegenständliche 5. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, wobei nach Auffassung der Baugenehmigungsbehörde der Einschrieb in die Planzeichnung des Flächennutzungsplanes und eine entsprechende Begründung für ausreichend erachtet wird. Mit dieser Flächennutzungsplanänderung kann dann die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Bauvorhabens sichergestellt werden. Der Vorentwurf der fünften Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 24.02. bis 25.03.2014 in der Gemeinde Roßhaupten, Hauptstr. 10, zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Es wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben
Aktuelle Berichte aus Roßhaupten
5. Änderung des Flächennutzungsplans
Erstellt von Bgm. Thomas Pihusch
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Rosshaupten