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Ab 1. Januar 2018 gilt Rauchmelderpflicht

|   Rosshaupten

Nach einer Übergangsfrist müssen ab 1. Januar 2018 alle bestehenden Wohnungen mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet sein. Fragen zur gesetzlichen Regelung in der Bayerischen Bauordnung, zur Mindestausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern, zu den technischen Anforderungen an die Geräte sowie zur Verantwortlichkeit werden im Flyer "Rachwarnmelder retten Leben" beantwortet.

Rauchwarnmelder retten Leben