Aktuelle Berichte aus Roßhaupten

Kindertagesstätten

Erstellt von 1. Bgm. Thomas Pihusch | |   Rosshaupten

Neue Gebühren und Öffnungszeiten

In der ersten Gemeinderatssitzung 2019 beschäftigte sich der Gemeinderat intensiv mit der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten. Die Anmeldung für das kommende Kindergartenjahr 2019/20 (siehe eigener Artikel) steht unmittelbar bevor. Die Eltern und umgekehrt auch die Gemeinde benötigen dazu entsprechende Planungssicherheit.

Der Neubau des Kindergartens soll bis Ende August fertiggestellt sein. Mit dem Neubau werden zusätzliche Angebote, z.B. Mittagsverpflegung und Nachmittags­betreuung geschaffen, um dem gesetzlich verankerten Wunsch- und Wahlrecht der Eltern gerecht zu werden. Neben Öffnungszeiten, Gebühren und Mittagsverpflegung geht es dabei auch um das Zusammenspiel zwischen den beiden gemeindlichen Einrichtungen Kinderkrippe und Kindergarten. Der neue Kindergarten soll - wie bisher - Kinder überwiegend ab dem vollendeten dritten Lebensjahr aufnehmen, die Kinderkrippe Kinder mit einem Lebensalter ab einem Jahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Erst wenn die Kinderkrippe vollständig belegt ist, soll im Kindergarten eine Kombigruppe eingerichtet werden. Diese sollte dann aus pädagogischen Gründen möglichst altershomogen sein, im Idealfall zwischen 2 und 4 Jahren. Sollte dann z.B. ein weiteres einjähriges Krippenkind bei Vollbelegung der Krippe hinzukommen, müßte dann ein älteres Krippenkind in die Kombigruppe im Kindergarten wechseln. Dabei sind insbesondere pädagogische Gesichtspunkte und die Interessen des Kindes ausreichend zu berücksichtigen.

 

- Öffnungszeiten

Nach ausführlicher Diskussion im Gemeinderat sollen für die Anmeldung vorerst folgende Öffnungszeiten festgehalten werden:

Rahmenzeiten (Maximale Öffnungszeit):

Montag – Donnerstag   7.15 Uhr - 15.30 Uhr

Freitag                         7.15 Uhr - 14.00 Uhr

Kernzeiten (in dieser Zeit ist Anwesenheitspflicht):

Montag - Freitag           8.30 Uhr - 11.45 Uhr

Bei der Anmeldung können auch davon abweichende Öffnungszeiten angegeben werden. Auf diese wird im Nachgang eine Lösung mit den Eltern gesucht.

 

- Gebühren

Die Finanzierung einer Kindertageseinrichtung wird bayernweit durchschnittlich zu 60% über die gesetzlich vorgeschriebene Förderung durch Land und Kommune (jeweils ca. 50:50) und zu 20% über Elterngebühren getragen. Das verbleibende Defizit von 20% der Ausgaben ist von der Gemeinde zu tragen.

In diesen groben Rahmen sollen sich auch in Roßhaupten die Gebühren einfügen. Nach Beschluss im Gemeinderat sollen die Kindergartengebühren aufgrund des verbesserten Raumangebots durch den Neubau und einer angestrebten qualitativen Verbesserung durch zusätzliches Personal entsprechend erhöht werden. Mit dieser Empfehlung liegt in Roßhaupten der Anteil der Elterngebühren zukünftig bei 19% und damit im bayernweiten Rahmen.

Im Koalitionsvertrag der Bayerischen Staatsregierung ist - dem Beispiel der Vorschulkinder folgend - für alle Kindergartenkinder über drei Jahren ein Zuschuß von 100,00 € pro Kind an die Gemeinde vorgesehen. Die gemäß Satzung zu erhebende Benutzungsgebühr reduziert sich entsprechend für die Eltern. Für alle Gebührensätze unter 100,00 € wäre damit der Besuch des Kindergartens für die Eltern kostenfrei. Die Umsetzung und deren Zeitpunkt ist derzeit jedoch noch offen. Sollte diese für das kommende Kindergartenjahr noch nicht zum Tragen kommen, wird die Gebührenerhöhung vom Gemeinderat noch einmal neu abgewogen.

In der Gebührensatzung sollen die Gebühren wie folgt je nach durchschnittlicher täglicher Buchungszeit neu festgesetzt werden (jeweils monatliche Gebühren bei 12 Monaten):

 

Kindergarten, 1. Kind:

3 – 4 Stunden                82,00 €

4 – 5 Stunden                91,00 €

5 – 6 Stunden              100,00 €

6 – 7 Stunden              115,00 €

7 – 8 Stunden              130,00 €

 

Kindergarten, 2. Kind

3 – 4 Stunden                54,00 €

4 – 5 Stunden                59,00 €

5 – 6 Stunden                65,00 €

6 – 7 Stunden                72,00 €

7 – 8 Stunden                80,00 €

 

Kinderkrippe, 1. Kind:

3 – 4 Stunden              130,00 €

4 – 5 Stunden              135,00 €

5 – 6 Stunden              140,00 €

6 – 7 Stunden              145,00 €

7 – 8 Stunden              150,00 €

 

Kinderkrippe, 2. Kind

3 – 4 Stunden                85,00 €

4 – 5 Stunden                90,00 €

5 – 6 Stunden                95,00 €

6 – 7 Stunden              100,00 €

7 – 8 Stunden              105,00 €

 

Das dritte und weitere Kinder sind in beiden Einrichtungen weiterhin gebührenfrei.

 

- Mittagsverpflegung

Im neuen Kindergarten soll für alle interessierten Kinder eine Mittagsverpflegung angeboten werden. Ob hier eine Lösung mit eigener Fachkraft – wie in der Krippe – oder ein Bringservice zum Tragen kommt ist derzeit noch offen.

Die Kosten der Verpflegung wurden für die Kinderkrippe zur Kostendeckung leicht angehoben. Der Gemeinderat hat jetzt eine Neufestsetzung der Essensgebühren für die Kinderkrippe und den Kindergarten auf 65,00 € beschlossen.

 

Die endgültigen Beschlüsse des Gemeinderats zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung werden bis nach der Anmeldung und einer Klärung des staatlichen Zuschusses zurückgestellt. Die Änderungen sollen ab dem neuen Kindergartenjahr zum 01.09.2019 in Kraft treten.