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Partypass Allgäu

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PartyPass auch im Ostallgäu angekommen

Der PartyPass ist nun auch im Ostallgäu für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren verfügbar und unter www.partypass.de zu finden: Gleich 4 Landkreise auf einmal im Allgäu, nämlich Landkreise Oberallgäu, Unterallgäu, Westallgäu und das Ostallgäu haben kürzlich ihren eigenen PartyPass an den Start geschickt. Hintergrund für den Pass ist Folgender: Seit Änderung des Personalausweisgesetzes ist es den Veranstaltern nicht mehr erlaubt, Personalausweise zu Zwecken der Zugangskontrolle einzusammeln. Nach Rechtsauffassung des Innenministeriums gilt dies auch für das Anfertigen von Kopien. 

Niklaus Augenstein, Jugendschutzbeauftragter im Landratsamt Ostallgäu: "Der Party-Pass hat sich vor allem in Baden-Württemberg bereits bestens bewährt. Aktuell sind bereits über 65.000 Partypässe über die Plattform www.partypass.de abgerufen worden. Seine Praxistauglichkeit im Ostallgäu hat er z.B. auch bei einem Testlauf beim Rockfrühling in Untrasried unter Beweis gestellt."

Die neue Rechtslage stellte die Veranstalter, Security, Polizei und die Jugendschutzbehörden vor das Problem, eine effektive und wirksame Alternative zu finden. Dies ist nun mit dem neuen Party-Pass gelungen. Er kann kostenlos aus dem Internet heruntergeladen und bequem zuhause ausgefüllt werden. Der Veranstalter nimmt bei der Einlasskontrolle einen Abgleich der Daten mit dem Personalausweis vor und behält den Partypass dann ein. Er hat so einen Überblick, welche Minderjährigen sich auf der Veranstaltung befinden und kann diese bei Bedarf sogar namentlich aufrufen oder zum Verlassen der Veranstaltung anhalten. Auf der Internetplattform erhalten die Veranstalter auch wertvolle Tipps, wie z.B. die Rückgabe des Passes am besten organisiert wird.

Der Pass kann nur in Verbindung mit einem Originalausweis verwendet werden. Bei den Zugangskontrollen fällt also jede Fälschung sofort auf und ist damit nutzlos. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert der Anwender beim Downloaden des Passes. Damit sind die Veranstalter berechtigt, falsch ausgefüllte Party-Pässe zu vernichten und den Eintritt zu verweigern. Augenstein: "Wenn dies konsequent so gehandhabt wird, spricht es sich schnell herum, dass sich ein Fälschen nicht lohnt."

Veranstalter und Besucher profitieren also beide durch den Party-Pass. So entfällt z.B beim Veranstalter das bisherige Problem bei Nichtabholung, amtliche Dokumente im Besitz zu haben, für die er die Verantwortung hat und klären muss, wie er sie ordnungsgemäß an ihre Besitzer zurückgeben kann.