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Staatl. Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten

Erstellt von Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen | |   Rosshaupten

Viele von uns freuen sich in diesen Tagen auf einen Urlaub mit der Familie. Dabei bedeutet der gemeinsam verbrachte Urlaub mehr, als nur ein paar Tage auszuspannen. Ein Familienurlaub stärkt den Zusammenhalt und vertieft das Verständnis füreinander, fördert die Gesundheit von Kindern und Eltern und macht wieder fit für die Herausforderungen des Alltags. Die persönliche Bereicherung aus gemeinsam verbrachter Zeit ist nicht ersetzbar und nicht nachholbar. Weil das so wichtig ist, unterstützt der Freistaat Bayern Familien, die sich sonst keinen Urlaub leisten könnten, durch individuelle Zuschüsse. Jährlich wird dadurch über 3.500 Eltern und Kindern ein gemeinsamer Familienurlaub ermöglicht.  

Das Familienministerium fördert Familienurlaube in anerkannten bayerischen Familienferienstätten, in den Ferienzeiten sogar bundesweit. Familienferienstätten arbeiten gemeinnützig und bieten ein besonders familienfreundliches Umfeld, zu dem auch Angebote der Eltern- und Familienbildung, etwa Kurse zu Erziehungsfragen, gehören. 

Als Zuschuss werden täglich 13 € je Kind und Erwachsenem bzw. 17 € für Kinder mit Behinderung für mindestens 6, maximal 14 Tage als Zuschuss gewährt. Um diese wichtige Unterstützung leisten zu können, stehen in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 jährlich rund 600.000 € zur Verfügung. 

Auch für Familien, die noch keinen Sommerurlaub geplant haben, ist es nicht zu spät. Sie können noch immer einen Zuschuss beantragen, dies muss aber unbedingt vor Urlaubsantritt geschehen, sonst ist eine Bewilligung nicht mehr möglich.

Weiterführende Informationen gibt es im Internet unter: www.familienerholung.bayern.de