Zu Beginn des Jahres ist der Beschluss des Gemeinderates gefallen, alle Wohnbereiche außerhalb der Durchgangsstraßen als Tempo-30-Zonen festzusetzen (wie mehrmals berichtet). Dieser Beschluss wurde jetzt vollständig umgesetzt. Mit Ausnahme der Seeger, Haupt-, Augsburger, Forggensee und Füssener Straße gilt damit im gesamten Ort Tempo 30. In Tempo-30-Zonen gilt laut Gesetz neben der reduzierten Geschwindigkeit generell eine Rechts-vor-links-Regelung. Damit ändert sich an mehreren Kreuzungen die Vorfahrtsregelung. Sinn und Zweck ist es, dass jeder Verkehrsteilnehmer grundsätzlich langsam an bestehende Kreuzungen heranfährt und bremsbereit bleibt.
Einige Beispiele für geänderte Vorfahrtsregelung:
• Reichenbergstraße: Höhe Schäfflerweg, Wetteweg, Sonnen- und Bergblickstraße
• Haldenweg - Bergblickstraße
• Ussenburger Straße: Einfahrten ins Weidach
• Roman-Boos-Straße Einmündung Verbindungsweg zur Gemeinde
• Weberweg – Alemannenfeld Höhe BayWa
Mit der Zonenregelung sind wir in Roßhaupten keineswegs Vorreiter. Tempo-30-Zonen wurden beispielsweise im Nachbarort Rieden bereits vor über 10 Jahren eingerichtet und haben sich nach Auskunft der Riedener bestens bewährt.