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6. Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan Nr. 14 „Westlich der Augsburger Straße“

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Bekanntmachung des Aufstellungs- und Billigungsbeschlusses sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung

6. Änderung Flächennutzungsplan
Aufstellung Bebauungsplan Nr. 14 „Westlich der Augsburger Straße“
Bekanntmachung des Aufstellungs- und Billigungsbeschlusses sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung

Am 14.02.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Roßhaupten den Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss für oben genannte Bauleitplanverfahren jeweils in der Fassung vom 14.02.2024 gefasst.

 

Flächennutzungsplan:
Die 6. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die Fläche der Fl.Nr. 419 und eine Teilfläche aus Fl.Nr. 421, Gemarkung Roßhaupten.

Der nebenstehende Lageplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.

 

Aufstellung Bebauungsplan Nr. 14 „Westlich der Augsburger Straße“
Der Gemeinderat Roßhaupten hat beschlossen die innerörtliche Fläche der Fl. Nr. 419 und Teilfläche 421, Gemarkung Roßhaupten, als Dorfgebiet (MD) gem. § 5 BauNVO auszuweisen.

Der nebenstehende Lageplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.

 

Der Gemeinderatsbeschluss vom 14.02.2024 zu den Bauleitplanverfahren wird hiermit amtlich bekannt gemacht.

Es sind folgende umweltrelevanten Informationen bzw. Unterlagen zur Einsichtnahme verfügbar:

SchutzgutArten der vorhandenen Informationen
Tiere / Pflanzen Lebensräume   Beschreibung, Bewertung und Auswirkung
BodenBeschreibung, Bewertung und Auswirkung
WasserBeschreibung, Bewertung und Auswirkung von Grund- und Oberflächengewässer
Klima / LuftBeschreibung, Bewertung und Auswirkung
Landschaftsbild / ErholungBeschreibung, Bewertung und Auswirkung
Kultur- und SachgüterBeschreibung, Bewertung und Auswirkung
MenschBeschreibung, Bewertung und Auswirkung
Wechselwirkungen zwischen den SchutzgüternBeschreibung, Bewertung und Auswirkung

Umweltbericht (Entwurf) mit Informationen über die Schutzgüter zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans bzw. zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 14 „Westlich der Augsburger Straße“.

 

Die Unterlagen zum Bauleitplanverfahren können in der Zeit

vom 29.02.2024 bis 02.04.2024

in der Gemeindeverwaltung Roßhaupten, Hauptstraße 10, 87672 Roßhaupten, Tel. 08367/91214-0, während der üblichen Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden.

Darüber hinaus werden die Unterlagen auch auf der gemeindlichen Internetseite unter https://gemeinde.rosshaupten.de/gemeinde/bekanntmachungen im PDF-Format zur Verfügung gestellt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann (schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden nach telefonischer Terminvereinbarung auch zur Niederschrift) Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im selben Zeitraum die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Hinweis zum Flächennutzungsplan:
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbe-helfsverfahren nach §7 Abs. 2 UmwRG gemäß §7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§3 Abs.3 BauGB).

Lageplan Flächennutzungsplan
Lageplan Flächennutzungsplan
Lageplan Bebauungsplan
Lageplan Flächennutzungsplan