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Amtliche Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses und der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7 "Gewerbegebiet Ost", 5. Änderung und Erweiterung und der Änderung des Flächennutzungsplans

Erstellt von Gemeinde Rieden am Forggensee | |   RosshauptenVG

Amtliche Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses und der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7 "Gewerbegebiet Ost", 5. Änderung und Erweiterung und der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7 "Gewerbegebiet Ost", 5. Änderung und Erweiterung

1. Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Rieden a.F. hat in öffentlicher Sitzung am 31.07.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung, sowie die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, mit gemeinsamem Umweltbericht, gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB über den regulären Zeitraum zu veröffentlichen.
Das Plangebiet liegt östlich der B 16 südlich der Kreuzung zwischen der Straße "Im Tal" und dem Salenbergweg. Ziel der Planung ist die Erweiterung des Gewerbegebietes mit einer Gewerbehalle mit Parkplatz und einer Freiflächensolaranlage.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück mit der Fl. Nr. 1629 und Teilflächen der Grundstücke mit der Fl. Nr. 1628 ("Salenbergweg") sowie 1640 ("Im Tal"), Gemarkung Rieden a.F., mit insgesamt ca. 1,7 ha.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung erfasst einen Teil der Fl. Nr. 1629 (SO-Solar) mit ca. 0,8 ha.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 31.07.2023. Der Lageplan ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Lageplan der Geltungsbereiche von Bebauungsplan (dünn) und Flächennutzungsplanänderung (fett), unmaßstäblich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lageplan der Geltungsbereiche von Bebauungsplan (dünn) und Flächennutzungsplanänderung (fett), unmaßstäblich

 

2. Bekanntmachung der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB

Die Entwürfe werden mit Begründung in der Zeit vom

von Freitag, den 11.08.2023 bis zum Montag, den 11.09.2023

im Internet unter https://www.rieden.de/gemeinde/verwaltung/bekanntmachungen veröffentlicht.
Die Unterlagen können auch während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Rieden a.F. (Lindenweg 4, 87669 Rieden a.F.) und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten (Hauptstraße 10, 87672 Roßhaupten) eingesehen werden.
Zugangshilfe oder Unterstützung bei der Einsichtnahme kann per Telefon abgesprochen werden:
Gemeinde: 08362/7935; VG: 08367 / 912140

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch (gemeinde@rieden.de) oder auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, und dass beim Flächennutzungsplan eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Boden und Fläche, Baugrundgutachten, Wasserwirtschaft, Biotopschutz, Artenschutz, Forstwirtschaft, Emissionen, Denkmalschutz, Landschaftspflege.

Rieden am Forggensee, 02.08.2023
gez. Haug
1. Bürgermeister