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Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten

|   RoßhauptenWahl

Wahl zum Deutschen Bundestag am 27. September 2009

 

Im Zusammenhang mit der Bundestagswahl am Sonntag, den 27. September 2009 wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Gesetzes über das Meldewesen (Meldegesetz – MeldeG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (Art. 32 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 31 Abs. 1 Satz 1 MeldeG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (Art. 32 Abs. 1 Satz 2 MeldeG).

Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrich-tung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (Art. 32 Abs. 1 Satz 3 MeldeG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.


Wahlberechtigte, die von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu bei der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten, Hauptstr. 10, schriftlich oder auch persönlich melden.