Zu Beginn der kalten Jahreszeit ist wieder auf die Verpflichtung der Grundstückseigentümer aus der Verordnung vom 04.12.2008 über die Räum- und Streupflicht auf Gehsteigen bzw. Gehbahnen hinzuweisen. Danach haben die Grundstückseigentümer im Bereich ihres Grundstücks folgende Verpflichtungen:
- Gehsteig bzw. wenn ein solcher nicht vorhanden ist, den von den Fußgängern benutzten Teil am Rand der Straße (Gehbahn) von Schnee und Eis räumen.
- Bei Schnee- und Eisglätte streuen (Splitt, Salz usw.).
- Zeitraum an Werktagen ab 7 Uhr, an Sonn-Feiertagen ab 8 Uhr bis täglich 20 Uhr.
- Die genauen Verpflichtungen ergeben sich aus der genannten Verordnung, die jederzeit bei der Gemeindeverwaltung und im Internet eingesehen werden kann.
Auf die sich hieraus ergebende Haftung des Grundstückseigentümers wird ausdrücklich hingewiesen.
Zur Erfüllung dieser Streupflicht der öffentlichen Flächen gibt die Gemeinde Roßhaupten kostenlos Streusplitt zu haushaltsüblichen Kleinmengen aus.
Splittausgabe:
Bauhof Roßhaupten, Weberweg 12:
Freitag, 13.00 – 16.00 Uhr und Samstag, 09.00 – 12.00 Uhr.