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Amtliche Bekanntmachung der Billigungsbeschlüsse zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 12 "Gewerbegebiet Ost – nördlicher Teil", 1. Änderung

Erstellt von Gemeinde Roßhaupten | |   RosshauptenGde

1. Bekanntmachung der Billigungsbeschlüsse

Der Gemeinderat der Gemeinde Roßhaupten hat nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss am 13.01.2021 in ebenfalls öffentlicher Sitzung am 24.02.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbegebiet Ost – nördlicher Teil“, 1. Änderung, bestehend aus Planzeichnungen, Satzung und Begründungen gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 371/2 (TF), 372/5, 373/5, 372 (TF, Verkehrsfläche), 372/6, 373, 372/14 (TF), 373/3 (TF), 372/22 und 372/13, alle Gemarkung Roßhaupten.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes weist eine Größe von ca. 1,55 ha auf. Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 24.02.2021. Der Lageplan ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Lageplan zum Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplans

 

2. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Der Entwurf der Bauleitplanungen wird mit Begründung in der Zeit vom:

Freitag, den 05.03.2021, bis einschließlich Dienstag, den 06.04.2021

im Rathaus der Gemeinde Roßhaupten / der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten (Hauptstraße 10, 87672 Roßhaupten) öffentlich ausgelegt. Einsichtnahme ist nach Terminvereinbarung unter Wahrung der Hygieneregeln möglich. Die Unterlagen können im Internet eingesehen werden unter

https://gemeinde.rosshaupten.de/Bekanntmachungen.6629.0.html

Während der oben genannten Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung bei der Gemeinde schriftlich oder nach telefonischer Terminvereinbarung zur Niederschrift äußern. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Die Unterlagen sind grundsätzlich im Internet verfügbar. Gelegenheit zur Erörterung ist auf fernmündlichem bzw. elektronischem Wege zu bevorzugen. Auf Grund der vorherrschenden Sondersituation ist es geboten, dass, falls nicht anders möglich, für die Erörterung oder Einsicht in der Geschäftsstelle der VG Roßhaupten per Telefon ein Termin hierfür vereinbart wird.

Auskunftstelefon Roßhaupten: 08367/91214-0

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können.

 

Roßhaupten, 25.02.2021
gez. Pihusch
1. Bürgermeister

Lageplan des Geltungsbereichs des gegenständlichen Bebauungsplans